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   LG Schweinfurt, 30.04.1975 - 2 T 57/75   

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LG Schweinfurt, 30.04.1975 - 2 T 57/75 (https://dejure.org/1975,6571)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 30.04.1975 - 2 T 57/75 (https://dejure.org/1975,6571)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 30. April 1975 - 2 T 57/75 (https://dejure.org/1975,6571)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Surrogation

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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1975, 312
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 13.07.1972 - BReg. 2 Z 38/72

    Eintragung eines Grundstücks bei Ersatz (Surrogation) der Fläche im Wege der

    Auszug aus LG Schweinfurt, 30.04.1975 - 2 T 57/75
    Tritt im Zuge einer Flurbereinigung nach Auflassung, aber noch vor der Eintragung im Grundbuch an die Stelle des aufgelassenen Einlagegrundstücks ein Ersatzgrundstück, so bedarf es weder einer Erneuerung der Auflassung noch einer Berichtigung der Bezeichnung des aufgelassenen Grundstücks (vgl. BayObLG MittBayNot 1972, 293).
  • BayObLG, 30.10.1969 - RReg. 1a Z 49/68
    Auszug aus LG Schweinfurt, 30.04.1975 - 2 T 57/75
    Der Flurbereinigungsplan begründet nicht die Änderung des Rechtsverhältnisses, sondern die Änderung des Sachverhältnisses (vgl. BayObLGZ 1969, 263, 270).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Dies sei der Fall, wenn die nur auf den früheren Grundstücken bzw. Wohnungseigentumsrechten lastende Grundpfandrechte fortbestehen oder wenn infolge der Verbindung Grundpfandrechte mit verschiedenem Rang an der ganzen Sache und an ihren Bestandteilen entstehen (Hügel/Kral, GBO, 2. Aufl., § 5 Rn. 33 und § 6 Rn. 28.1; Meyer-Stolte, Rpfleger 1980, 191; Morvilius, MittBayNot 2006, 229, 231 und 2007, 492, 494; Röll, Rpfleger 1976, 284, 285; Lemke/Schneider, Immobilienrecht, § 5 GBO Rn. 62 und § 6 Rn. 73, und in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 7 Rn. 259; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 636 und 638a; Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283; so auch früher das KG, OLG 18, 196 und das OLG Frankfurt, Rpfleger 1975, 312).
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 22/85

    Grundbuchberichtigung nach dem Flurbereinigungsplan

    Ob eine gleichwohl vorgenommene Eintragung den Eigentumsübergang am Ersatzgrundstück bewirken würde, kann hier offen bleiben (vgl. hierzu einerseits OLG Schleswig RdL 1964, 305 /306; BVerwGE 9, 288/293; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdnr. 2257 k; Seehusen/Schwede § 15 Rdnr. 4 und § 82 Rdnr. 1; Staudinger BGB 12. Aufl. Art. 113 EGBGB Rdnr. 19; Seehusen RdL 1955, 317 /318; Eckhardt in BWNotZ 1984, 109 ; andererseits KG JFG 20, 377 ff.; LG Schweinfurt MittBayNot 1975, 244 mit zustimmender Anmerkung von Bengel; Rehle MittBayNot 1980, 161 ; Haiduk MittBayNot 1983, 66 ).
  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 2 Z 70/82

    Zur Grundbucheintragung nach Anordnung der Ausführung eines Flurbereinigungsplans

    Ob dann, wenn das Grundbuchamt in Unkenntnis einer Ausführungsanordnung nach § 61 Satz 1 oder § 63 Abs. 1 FlurbG eine Rechtsänderung noch bei den alten, durch den Flurbereinigungsplan untergegangenen Grundstücken eingetragen hat, gegen diese Eintragung von Amts wegen ein Widerspruch nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO einzutragen wäre, kann offen bleiben (vgl. hierzu LG Schweinfurt MittBayNot 1975, 244 f. m. Anm. von Bengel = Rpfleger 1975, 312 f.); ein solcher Fall steht hier nicht zur Entscheidung.
  • BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79

    Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren

    Wenn nun die Beteiligten in Unkenntnis der Tatsache, daß der Umlegungsplan zwischenzeitlich bereits bekannt gemacht worden war, die Auflassung erklärten, so kann diese Erklärung mangels gegenteiliger, hier nicht ersichtlicher Anhaltspunkte nur dahin ausgelegt werden, daß anstelle des - im Zeitpunkt der Erklärung der Auflassung rechtlich nicht mehr existenten - Grundstücks das an seine Stelle getretene Ersatzgrundstück aufgelassen sein sollte; die unrichtige Bezeichnung in der notariellen Urkunde schadet nicht d(ebenso LG Darmstadt Rpfleger 1976, 61 ; im Ergebnis auch LG Schweinfurt Rpfleger 1975, 312 m. zust. Anm. v. Bengel a. a. O. S. 313; Promberger a. a. 0.; vgl. ferner LG Bamberg MittBayNot 1973, 153 /154; Röll DNotZ 1960, 648 /651).
  • LG Bad Kreuznach, 16.02.1995 - 2 T 142/94

    Ersatzgrundstück im Flurbereinigungsverfahren

    Zwar wird auch die Ansicht vertreten, daß infolge des im Flurbereinigungsverfahren geltenden Surrogationsprinzips eine nach Wirksamwerden der Ausführungsanordnung erfolgte Verfügung über ein Einlagegrundstück unmittelbar das Ersatzgrundstück betreffe (so LG Schweinfurt, Rpfleger 1975, 312 f. m. zust. Anm. Bengel).
  • LG Aschaffenburg, 23.06.1980 - T 89/80

    Zur Bezeichnung des Grundstücks nach vorläufiger Besitzeinweisung

    Zu erwähnen sind hier folgende Gerichtsentscheidungen: SchIHOLG ( RdL 1964, 305 ; Büro 1967, 935), LG Wiesbaden (RPfleger 1971, 216), BayObLG vom 13.7.1972 (MittBayNot 1972, 293 m. Anm. v. Promberger), LG Bamberg vom 19.4.1973 ( MittBayNot 1973, 153 ), LG Schweinfurt vom 30.4.1975 ( MittBayNot 1975, 244 m. Anm. v. Bengel), LG Darmstadt (RPfleger 1976, 61), BayObLG vom 23.4.1980 ( MittBayNot 1980, 67 ).
  • BayObLG, 25.08.1983 - BReg. 2 Z 65/83
    Nicht erörtert zu werden braucht schließlich auch, ob im Falle des Vollzugs einer Auflassung an einem Altgrundstück nach Eintritt des neuen Rechtszustands (vgl. hierzu BayObLGZ 1982, 455/457 ff. = MittBayNot. 1983, 64 m. Anm. Haiduk) hiergegen von Amts wegen ein Widerspruch gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO in das Grundbuch einzutragen ist (verneinend LG Schweinfurt, Rpfleger 1975, 312 f. m. Anm. Bengel = MittBayNot. 1975, 244 f.).
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